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Sozialversicherungsgericht Zürich gibt iclaims.ch Recht: Invalidenversicherung muss Rentenanspruch neu abklären.

Gemäss den Erwägungen des Sozialversicherungsgerichts Zürich hat die Sozialversicherungsanstalt Zürich zu Unrecht ausschliesslich auf ein von einer Krankentaggeldversicherung eingeholtes orthopädisches Gutachten abgestellt. Dieses liess aufgrund diverser Unzulänglichkeiten Zweifel an der Schlüssigkeit und der Zuverlässigkeit der von der Gutachterin attestierten vollen Arbeitsfähigkeit der von iclaims.ch vertretenen Versicherten aufkommen. Denn mehrere behandelnde Ärzte und eine Rehaklinik waren zu anderen Schlüssen gekommen. Es gab somit konkrete Indizien für den fehlenden Beweiswert des Krankentaggeldgutachtens. Dies um so mehr, als die Sozialversicherungsanstalt Zürich auch nicht abgeklärt hatte, in welchem Umfang die Betroffene erwerbstätig und in welchem sie im eigenen Haushalt tätig war und wie sie in den beiden Tätigkeiten je genau eingeschränkt ist.  

Das Sozialversicherungsgericht Zürich hat zwar gleichentags ein separates Urteil zugunsten der ebenfalls beteiligten obligatorischen Unfallversicherung erlassen. Dagegen hat allerdings iclaims.ch Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt, da es nicht angeht, dass eine Sozialversicherung gerichtlich verpflichtet wird, das Bestehen einer Invalidität abzuklären, eine andere jedoch gleichzeitig von entsprechenden Abklärungen entbunden wird. Dies um so mehr, wenn die gesundheitlichen Beschwerden offensichtlich in Zusammenhang mit einem versicherten Unfallereignis stehen. Der Entscheid des Bundesgerichts steht aus.  

Link zum Urteil IV.2021.00312 vom 24. Juni 2022: https://chid003d.ideso.ch/c050018/svg/findexweb.nsf/urteil.xsp?uid=142bd50c-095f-4aeb-8e7d-38240cfaddab


Bezirksgericht Bülach anerkennt Klage wegen missbräuchlicher Kündigung infolge Whistleblowing. 

Das Bezirksgericht Bülach hat mit Entscheid vom 14. Dezember 2021 die Klage eines wegen Whistleblowing entlassenen Versicherungsmitarbeiters gutgeheissen und ihm drei Monatslöhne wegen missbräuchlicher Kündigung zugesprochen. 

Dem ungerechtfertigt entlassenen Kläger gelang der Nachweis, dass ein direkter Kausalzusammenhang zwischen seiner gutgläubigen SpeakUp-Meldung auf den dafür vorgesehenen firmeninternen Kanälen und der unmittelbar nach dem Abschluss des firmeninternen Whistleblowingverfahrens ausgesprochenen Kündigung bestand. Das Gericht schenkte den Behauptungen der Versicherungsgesellschaft keinen Glauben, wonach die Kündigung wegen angeblich "schwierigem Verhalten" des Klägers erfolgte, wofür diese keine Beweise vorlegen konnte. Vielmehr kam das Gericht aufgrund des von der Beklagten geltend gemachten Abwartens bis zum Abschluss der firmeninternen Untersuchung zum Schluss, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Whistleblowingmeldung und Kündigung bestand, hätte doch die Beklagte offensichtlich keine Kündigung ausgesprochen, wenn die Meldung von der internen Compliance-Stelle als zutreffend beurteilt worden wäre und zu Massnahmen geführt hätte.     

Beim Kläger handelte es sich um den heutigen Inhaber von iclaims.ch. Das Urteil zeigt, dass auch im Kanton Zürich und generell in der Schweiz Mitarbeitende vor Entlassung geschützt sind, wenn sie auf vom Arbeitgeber eingerichteten Kanälen gutgläubig Unregelmässigkeiten melden. Der Arbeitgeber hat solche Meldungen im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und auch aufgrund der verfassungsmässigen Meinungsäusserungsfreiheit zu tolerieren und ist nicht berechtigt, unmittelbar nach Abschluss einer firmeninternen Untersuchung eine Kündigung auszusprechen. Tut er dies dennoch, ist der Kausalzusammenhang zwischen der Whistleblowingmeldung und der Kündigung gegeben, wenn es dem Mitarbeitenden gelingt, diesen Kausalzusammenhang aufzuzeigen. 

Das schweizerische Arbeitsrecht sieht allerdings für missbräuchliche Kündigungen - abgesehen von dem vom Kläger zu erbringenden Beweis der Missbräuchlichkeit der Kündigung, was an sich schon eine hohe Hürde ist - maximal eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen vor. Der viel höhere, betroffenen Mitarbeitenden und der Arbeitslosenversicherung zugefügte Schaden wird damit allerdings oft bei weitem nicht kompensiert, wenn diese nicht sehr rasch eine gleich gut bezahlte Stelle finden, was insbesondere bei älteren Mitarbeitern wie im vorliegenden Fall praktisch unmöglich ist. Immerhin lässt das schweizerische Obligationenrecht die Möglichkeit offen, aus anderen Rechtstiteln zusätzlichen Schadenersatz zu fordern. Dies dürfte vorliegend gegebenen sein, hat der Kläger doch durch die Verletzung von arbeitsvertraglichen Bestimmungen zusammen mit der Arbeitslosenversicherung nachweislich einen Schaden von mehreren hunderttausend Franken erlitten. Dies einerseits deshalb, weil während fast zweieinhalb Jahren eine (Teil-)Arbeitslosigkeit bestand und andererseits auch, weil die erzielten Löhne um mehr als einen Drittel tiefer waren als vor der Kündigung.

Lesen Sie das UrteilLink


EU verschärft die Anforderungen an die Motorfahrzeugsicherheit

Die EU erlässt eine neue Verordnung, mit der den Kraftfahrzeugherstellern strengere Sicherheitsstandards für Kraftfahrzeughersteller auferlegt werden, um die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten und Verletzten deutlich zu senken. Die im Ausschuss der Ständigen Vertreter tagenden Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten haben heute die vorläufige Einigung, die zwischen dem rumänischen Vorsitz und dem Europäischen Parlament über einen Verordnungsentwurf über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern erzielt wurde, gebilligt.

Gemäss dem rumänischen Wirtschaftsminister Niculae Bădălău soll mit der neuen Verordnung dazu beigetragen werden, dass das Ziel einer erheblichen Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf den Straßen der EU erreicht wird, und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Ab 2022 werden neue Technologien und Systeme für verschiedene Typen von Neufahrzeugen Pflicht. Die neue Verordnung wird den Kraftfahrzeugherstellern der EU ausserdem Gelegenheit geben, ihre Führungsrolle bei innovativen Fahrzeugsicherheitssystemen zu behaupten.

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Nicht verpassen: schönes Roadmovie aus Argentinien - frei zugänglich auf YouTube. Etwas für das nächste Wochenende zuhause oder in der Ferienwohnung:

Filmkritik mit Trailer: 
http://derarbeitsmarkt.ch/de/kritik/camino-la-paz  


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